Der 5,5ha gro\u00dfe Reinerteich ist 15 Autominuten von Graz entfernt und ist \u00fcber die L316 erreichbar. G\u00e4stekarten werden an Wochenenden und Feiertagen in der Teichh\u00fctte ausgestellt. Kontaktpersonen sind: Obm. Feldgrill Franz Tel.:0676 5035816 [email protected]; Obmstellv. Luttenberger Franz Tel.:06769707112 und Schriftf\u00fchrerstellv. Bayer Roland Tel.: 0676 6793679 Zu befischen sind Karpfen, Schleien, Amur, Sterlet, Hecht, Zander und Wels (Waller)<\/p>\n\n\n\n
Der 5,5ha gro\u00dfe Reinerteich ist 15 Autominuten von Graz entfernt und ist \u00fcber die L316 erreichbar. G\u00e4stekarten werden an Wochenenden und Feiertagen in der Teichh\u00fctte ausgestellt. Kontaktpersonen sind: Obm. Feldgrill Franz Tel.:0676 5035816 [email protected]; Obmstellv. Luttenberger Franz Tel.:06769707112 und Schriftf\u00fchrerstellv. Bayer Roland Tel.: 0676 6793679 Zu befischen sind Karpfen, Schleien, Amur, Sterlet, Hecht, Zander und Wels (Waller)<\/p>\n\n\n\n
1. Schonhakenpflicht. 2. Abhakmattenpflicht. 3. G\u00e4stekarten werden nur an Wochenenden und an Feiertagen ausgestellt. 4. Die G\u00e4stekarte ist vor Fischereibeginn in der Teichh\u00fctte zu l\u00f6sen. 5. Gastfischer m\u00fcssen vor Fischereibeginn Abhakmatte, Setzkescher und Kescher in einer von uns bereitgestellten Desinfektionsl\u00f6sung eintauchen und desinfizieren. 6. Es darf mit 2 Angelruten gefischt werden. 7. Pro Rute darf nur 1 Haken (Einfachhaken) montiert sein. 8. Das Fischen mit Lebendk\u00f6derfischen, das Blinkern oder Wobblern ist verboten 9. Das Anf\u00fcttern mit Boilies, sowie das Mitbringen von lebenden K\u00f6derfischen ist verboten. 10. Karpfen mit einem Fangma\u00df ab 60cm sind zur\u00fcck zusetzen. 11. F\u00fcr alle Angelarten sind ein geeigneter Unterfangkescher und eine Abhakmatte zwingendvorgeschrieben und vor Gebrauch nass zu machen. 12. Lagerfeuer sind am gesamten Areal nicht erlaubt. 13. Der Angelplatz ist unbedingt sauber zu verlassen! 14. Das Fischen vom Boot aus ist verboten. 15. Ferngesteuerte Futterboote und Echolote sind nicht erlaubt. 16. Eltern haften f\u00fcr Ihre Kinder. 17. Nichteinhaltung unserer Fischereiordnung kann mit Lizenzentzug geahndet werden.<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n
1. Schonhakenpflicht. 2. Abhakmattenpflicht. 3. G\u00e4stekarten werden nur an Wochenenden und an Feiertagen ausgestellt. 4. Die G\u00e4stekarte ist vor Fischereibeginn in der Teichh\u00fctte zu l\u00f6sen. 5. Gastfischer m\u00fcssen vor Fischereibeginn Abhakmatte, Setzkescher und Kescher in einer von uns bereitgestellten Desinfektionsl\u00f6sung eintauchen und desinfizieren. 6. Es darf mit 2 Angelruten gefischt werden. 7. Pro Rute darf nur 1 Haken (Einfachhaken) montiert sein. 8. Das Fischen mit Lebendk\u00f6derfischen, das Blinkern oder Wobblern ist verboten 9. Das Anf\u00fcttern mit Boilies, sowie das Mitbringen von lebenden K\u00f6derfischen ist verboten. 10. Karpfen mit einem Fangma\u00df ab 60cm sind zur\u00fcck zusetzen. 11. F\u00fcr alle Angelarten sind ein geeigneter Unterfangkescher und eine Abhakmatte zwingendvorgeschrieben und vor Gebrauch nass zu machen. 12. Lagerfeuer sind am gesamten Areal nicht erlaubt. 13. Der Angelplatz ist unbedingt sauber zu verlassen! 14. Das Fischen vom Boot aus ist verboten. 15. Ferngesteuerte Futterboote und Echolote sind nicht erlaubt. 16. Eltern haften f\u00fcr Ihre Kinder. 17. Nichteinhaltung unserer Fischereiordnung kann mit Lizenzentzug geahndet werden.<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n
Das Fischerei-Revier befindet sich zur H\u00e4lfte im Nationalpark Hohe Tauern. Es l\u00e4sst sich durchgehend befischen, der Uferbewuchs ist unregelm\u00e4\u00dfig und bietet jedem Fliegenfischer den erw\u00fcnschten Platz, vom Felsen, vom entwurzeltem Baum, uneinsichtig hinter B\u00e4umen und Almrosenb\u00fcschen oder kilometerweit einsichtig auf einer Almwiese, oder in einer Klamm unter einer Felswand nahe einem tosenden Wasserfall. Das Fliegenfischerei-Revier ist sehr gut zug\u00e4nglich \u2013 beidseitig mit Auto befahrbar, viele Fischst\u00e4nde.<\/p>\n\n\n\n
1. Schonhakenpflicht. 2. Abhakmattenpflicht. 3. G\u00e4stekarten werden nur an Wochenenden und an Feiertagen ausgestellt. 4. Die G\u00e4stekarte ist vor Fischereibeginn in der Teichh\u00fctte zu l\u00f6sen. 5. Gastfischer m\u00fcssen vor Fischereibeginn Abhakmatte, Setzkescher und Kescher in einer von uns bereitgestellten Desinfektionsl\u00f6sung eintauchen und desinfizieren. 6. Es darf mit 2 Angelruten gefischt werden. 7. Pro Rute darf nur 1 Haken (Einfachhaken) montiert sein. 8. Das Fischen mit Lebendk\u00f6derfischen, das Blinkern oder Wobblern ist verboten 9. Das Anf\u00fcttern mit Boilies, sowie das Mitbringen von lebenden K\u00f6derfischen ist verboten. 10. Karpfen mit einem Fangma\u00df ab 60cm sind zur\u00fcck zusetzen. 11. F\u00fcr alle Angelarten sind ein geeigneter Unterfangkescher und eine Abhakmatte zwingendvorgeschrieben und vor Gebrauch nass zu machen. 12. Lagerfeuer sind am gesamten Areal nicht erlaubt. 13. Der Angelplatz ist unbedingt sauber zu verlassen! 14. Das Fischen vom Boot aus ist verboten. 15. Ferngesteuerte Futterboote und Echolote sind nicht erlaubt. 16. Eltern haften f\u00fcr Ihre Kinder. 17. Nichteinhaltung unserer Fischereiordnung kann mit Lizenzentzug geahndet werden.<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n
Das Fischerei-Revier befindet sich zur H\u00e4lfte im Nationalpark Hohe Tauern. Es l\u00e4sst sich durchgehend befischen, der Uferbewuchs ist unregelm\u00e4\u00dfig und bietet jedem Fliegenfischer den erw\u00fcnschten Platz, vom Felsen, vom entwurzeltem Baum, uneinsichtig hinter B\u00e4umen und Almrosenb\u00fcschen oder kilometerweit einsichtig auf einer Almwiese, oder in einer Klamm unter einer Felswand nahe einem tosenden Wasserfall. Das Fliegenfischerei-Revier ist sehr gut zug\u00e4nglich \u2013 beidseitig mit Auto befahrbar, viele Fischst\u00e4nde.<\/p>\n\n\n\n
1. Schonhakenpflicht. 2. Abhakmattenpflicht. 3. G\u00e4stekarten werden nur an Wochenenden und an Feiertagen ausgestellt. 4. Die G\u00e4stekarte ist vor Fischereibeginn in der Teichh\u00fctte zu l\u00f6sen. 5. Gastfischer m\u00fcssen vor Fischereibeginn Abhakmatte, Setzkescher und Kescher in einer von uns bereitgestellten Desinfektionsl\u00f6sung eintauchen und desinfizieren. 6. Es darf mit 2 Angelruten gefischt werden. 7. Pro Rute darf nur 1 Haken (Einfachhaken) montiert sein. 8. Das Fischen mit Lebendk\u00f6derfischen, das Blinkern oder Wobblern ist verboten 9. Das Anf\u00fcttern mit Boilies, sowie das Mitbringen von lebenden K\u00f6derfischen ist verboten. 10. Karpfen mit einem Fangma\u00df ab 60cm sind zur\u00fcck zusetzen. 11. F\u00fcr alle Angelarten sind ein geeigneter Unterfangkescher und eine Abhakmatte zwingendvorgeschrieben und vor Gebrauch nass zu machen. 12. Lagerfeuer sind am gesamten Areal nicht erlaubt. 13. Der Angelplatz ist unbedingt sauber zu verlassen! 14. Das Fischen vom Boot aus ist verboten. 15. Ferngesteuerte Futterboote und Echolote sind nicht erlaubt. 16. Eltern haften f\u00fcr Ihre Kinder. 17. Nichteinhaltung unserer Fischereiordnung kann mit Lizenzentzug geahndet werden.<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n