Das Revier Wienfluss erstreckt sich von der Landesgrenze Wien\/N\u00d6 flussaufw\u00e4rts bis zum Wienerwaldsee, sowie oberhalb des Wienerwaldsees bis zum Ursprung. Inklusive aller Nebenb\u00e4che ergibt sich somit eine Reviergr\u00f6\u00dfe von (theoretisch) rund 50 km. Da naturgem\u00e4\u00df nicht das gesamte Revier zu befischen ist, reduziert sich das ganze so auf ca. 20 km was immer noch ausreichen d\u00fcrfte. Der Wienfluss ist im unteren Bereich (Unterhalb des Wienerwaldsees ein Mischrevier, wobei aber die Salmoniden mit der Bachforelle sowie der Regenbogenforelle die h\u00e4ufigste darin vorkommende Fischart ist. Aber auch Karpfen, Barsche und gr\u00f6\u00dfere Raubfische wie Hecht und Zander sind vereinzelt vertreten. Oberhalb des Wienerwaldsees sowie in den Nebenb\u00e4chen handelt es sich um ein ausgepr\u00e4gtes Salmonidenrevier, wobei haupts\u00e4chlich Bachforellen vertreten sind.<\/p>\n\n\n\n
Das Revier Wienfluss erstreckt sich von der Landesgrenze Wien\/N\u00d6 flussaufw\u00e4rts bis zum Wienerwaldsee, sowie oberhalb des Wienerwaldsees bis zum Ursprung. Inklusive aller Nebenb\u00e4che ergibt sich somit eine Reviergr\u00f6\u00dfe von (theoretisch) rund 50 km. Da naturgem\u00e4\u00df nicht das gesamte Revier zu befischen ist, reduziert sich das ganze so auf ca. 20 km was immer noch ausreichen d\u00fcrfte. Der Wienfluss ist im unteren Bereich (Unterhalb des Wienerwaldsees ein Mischrevier, wobei aber die Salmoniden mit der Bachforelle sowie der Regenbogenforelle die h\u00e4ufigste darin vorkommende Fischart ist. Aber auch Karpfen, Barsche und gr\u00f6\u00dfere Raubfische wie Hecht und Zander sind vereinzelt vertreten. Oberhalb des Wienerwaldsees sowie in den Nebenb\u00e4chen handelt es sich um ein ausgepr\u00e4gtes Salmonidenrevier, wobei haupts\u00e4chlich Bachforellen vertreten sind.<\/p>\n\n\n\n
Fischereiverein Wienerwald des V\u00d6AFV<\/td><\/tr>
Adresse<\/strong><\/td>
-<\/td><\/tr>
Telefon \/ Fax<\/strong><\/td>
-<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n
Beschreibung Wienfluss<\/h2>\n\n\n\n
Das Revier Wienfluss erstreckt sich von der Landesgrenze Wien\/N\u00d6 flussaufw\u00e4rts bis zum Wienerwaldsee, sowie oberhalb des Wienerwaldsees bis zum Ursprung. Inklusive aller Nebenb\u00e4che ergibt sich somit eine Reviergr\u00f6\u00dfe von (theoretisch) rund 50 km. Da naturgem\u00e4\u00df nicht das gesamte Revier zu befischen ist, reduziert sich das ganze so auf ca. 20 km was immer noch ausreichen d\u00fcrfte. Der Wienfluss ist im unteren Bereich (Unterhalb des Wienerwaldsees ein Mischrevier, wobei aber die Salmoniden mit der Bachforelle sowie der Regenbogenforelle die h\u00e4ufigste darin vorkommende Fischart ist. Aber auch Karpfen, Barsche und gr\u00f6\u00dfere Raubfische wie Hecht und Zander sind vereinzelt vertreten. Oberhalb des Wienerwaldsees sowie in den Nebenb\u00e4chen handelt es sich um ein ausgepr\u00e4gtes Salmonidenrevier, wobei haupts\u00e4chlich Bachforellen vertreten sind.<\/p>\n\n\n\n
Fischereiverein Wienerwald des V\u00d6AFV<\/td><\/tr>
Adresse<\/strong><\/td>
-<\/td><\/tr>
Telefon \/ Fax<\/strong><\/td>
-<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n
Beschreibung Wienfluss<\/h2>\n\n\n\n
Das Revier Wienfluss erstreckt sich von der Landesgrenze Wien\/N\u00d6 flussaufw\u00e4rts bis zum Wienerwaldsee, sowie oberhalb des Wienerwaldsees bis zum Ursprung. Inklusive aller Nebenb\u00e4che ergibt sich somit eine Reviergr\u00f6\u00dfe von (theoretisch) rund 50 km. Da naturgem\u00e4\u00df nicht das gesamte Revier zu befischen ist, reduziert sich das ganze so auf ca. 20 km was immer noch ausreichen d\u00fcrfte. Der Wienfluss ist im unteren Bereich (Unterhalb des Wienerwaldsees ein Mischrevier, wobei aber die Salmoniden mit der Bachforelle sowie der Regenbogenforelle die h\u00e4ufigste darin vorkommende Fischart ist. Aber auch Karpfen, Barsche und gr\u00f6\u00dfere Raubfische wie Hecht und Zander sind vereinzelt vertreten. Oberhalb des Wienerwaldsees sowie in den Nebenb\u00e4chen handelt es sich um ein ausgepr\u00e4gtes Salmonidenrevier, wobei haupts\u00e4chlich Bachforellen vertreten sind.<\/p>\n\n\n\n
Ab dem 15. September ist das Fischen im Wienfluss von der F\u00fcnkhgasse (Gemeinde Pre\u00dfbaum) bachaufw\u00e4rts, sowie in s\u00e4mtlichen Nebenb\u00e4chen verboten!<\/td><\/tr>
Reviergrenzen<\/strong><\/td>
Wienfluss vom Ursprung bis zur Br\u00fccke zur Seestra\u00dfe und von der Ausleitung des Wienerwaldsees unterhalb der Staumauer bis zur Landesgrenze N\u00d6-Wien (\u201crechtsufrige Einm\u00fcndung des Wirtschaftsweges\u201d), inkl. aller Nebenb\u00e4che \u2013 Gablitzbach, H\u00f6bersbach, Deutschwaldbach, Gr.Steinbach, Dambach, Tullnerbach, Wolfsgrabenbach, Brentenmaisbach, Weidlingbach und Pfalzaubach.<\/td><\/tr>
Bestimmungen<\/strong><\/td>
Das Fischen ist mit 1 ANGELZEUG oder 1 FLIEGENRUTE oder 1 SPINNRUTE gestattet. Ein Angelzeug beinhaltet maximal 1 Angelhaken. Die Fischerei ist nur mit einfachem Haken gestattet.\n
<\/p>\n
Bei der Fischereiaus\u00fcbung ist die Fangstatistik (Aufzeichnungspflicht) unbedingt mitzuf\u00fchren und die einschl\u00e4gigen Bestimmungen des Mitgliedsbuches, der Lizenz sowie das N\u00d6-Fischereigesetz strikte zu beachten. F\u00fcr alle Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelma\u00dfe. Ausnahme Schonzeit: Hecht, Zander 01.01. bis 31.05., Brittelma\u00dfe: Zander (Schill) 45 cm, Schleie 30 cm. Spinnfischen ist ganzj\u00e4hrig mit Einfachhaken erlaubt. Das Fliegenfischen darf nur mit der k\u00fcnstlichen Fliege ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n
Die Fischerei ist in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang gestattet (Nachtfischverbot). Es ist unbedingt erforderlich, die Gesamtfangstatistik vollst\u00e4ndig und ordnungsgem\u00e4\u00df auszuf\u00fcllen. Pro Revier darf nur eine Lizenz gel\u00f6st werden.<\/p>\n
NICHT GESTATTET: Lebender K\u00f6derfisch. Made, Wurm, etc. Verwendung von K\u00e4se. Fischen von Br\u00fccken. Jegliche Verunreinigung des Wassers bzw. des Ufers (auch durch Schuppen und Ausnehmen der Fische). Ver\u00e4nderung des Steinwurfes und der Uferbefestigungen. Besch\u00e4digungen von B\u00e4umen, Str\u00e4uchern usw. Betreten oder Befahren bzw. die Besch\u00e4digung eines eventuellen Schilf- oder Binsenbestandes. Jegliche Art von Eisfischen. Verkauf von gefangenen Fischen. Verwendung von Boilies (auch in Form von Teig) weder als K\u00f6der noch als Anf\u00fctterungs- bzw. Lockfutter. Austauschen von angeeigneten Fischen. Echolot, Fischfinder u.\u00e4. ANF\u00dcTTERN VERBOTEN!<\/p>\n
Drahtsetzkescher d\u00fcrfen nur zur H\u00e4lterung von Aalen verwendet werden. F\u00fcr die Entnahme bzw. Landung der Fische \u2013 ausgenommen Kleinfische wie Rotauge, Laube usw. \u2013 ist ein Unterf\u00e4nger zu verwenden und daher auch mitzuf\u00fchren. Ein geeigneter Hakenl\u00f6ser und Ma\u00dfband sind mitzuf\u00fchren und zu verwenden.<\/p>\n
FANGZAHLBESCHR\u00c4NKUNGEN: 20 St\u00fcck Karpfen oder Schleien, 10 St\u00fcck Raubfische wie Hechte, Zander (Schill), Welse sowie 50 St\u00fcck Salmoniden, pro Jahr. Es d\u00fcrfen pro Tag ein Raubfisch, ein Friedfisch, vier Salmoniden sowie zus\u00e4tzlich 6 St\u00fcck Wei\u00dffische, einschlie\u00dflich K\u00f6derfische, angeeignet werden.Nach Aneignung von einem Raubfisch pro Tag ist die Fischerei auf Raubfische untersagt.<\/p>\n
AUFZEICHNUNGSPFLICHT: Falls Sie sich einen der obgenannten Fische aneignen, so ist dieser Fang sofort nach der Landung und Versorgung in die betreffende Zeile auf der Fangstatistik einzutragen. Pro Zeile darf nur ein Fisch eingetragen werden. Bei Nichtaneignen mu\u00df der Fisch sofort nach dem Fang wieder r\u00fcckversetzt werden. Wenn an einem Tag, von einer Gattung der o.a. Fische, die begrenzte St\u00fcckanzahl gefangen und angeeignet wurden, ist jeder weitere gefangene Fisch dieser Art, mit der n\u00f6tigen Vorsicht, sofort r\u00fcckzuversetzen. Angeeignete Fische sind entweder abzuschlagen oder gut sichtbar im eigenen Setzkescher, Kalter usw. zu h\u00e4ltern. Geh\u00e4lterte Fische, ausgenommen K\u00f6derfische in entsprechenden K\u00f6derwannen, m\u00fcssen angeeignet werden. Unterma\u00dfige oder in der Schonzeit befindliche Fische sind nach dem Fang, mit der n\u00f6tigen Vorsicht, sofort r\u00fcckzuversetzen bzw. wenn diese so schwer verletzt sind, da\u00df ein Weiterleben nicht zu erwarten ist, sofort zu t\u00f6ten und futtergerecht zerst\u00fcckelt in das Fischwasser einzubringen. Verletzte Fische die das Brittelma\u00df haben und sich nicht in der Schonzeit befinden, m\u00fcssen angeeignet werden. Karpfen, Schleien, Hecht, Zander, Wels, Mar\u00e4nen, Salmoniden, egal welcher Herkunft, d\u00fcrfen nicht als K\u00f6derfische verwendet werden.<\/p>\n<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n
Kontakt Wienfluss<\/h2>\n\n\n\n
Kontaktperson\/en<\/strong><\/td>
Fischereiverein Wienerwald des V\u00d6AFV<\/td><\/tr>
Adresse<\/strong><\/td>
-<\/td><\/tr>
Telefon \/ Fax<\/strong><\/td>
-<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n
Beschreibung Wienfluss<\/h2>\n\n\n\n
Das Revier Wienfluss erstreckt sich von der Landesgrenze Wien\/N\u00d6 flussaufw\u00e4rts bis zum Wienerwaldsee, sowie oberhalb des Wienerwaldsees bis zum Ursprung. Inklusive aller Nebenb\u00e4che ergibt sich somit eine Reviergr\u00f6\u00dfe von (theoretisch) rund 50 km. Da naturgem\u00e4\u00df nicht das gesamte Revier zu befischen ist, reduziert sich das ganze so auf ca. 20 km was immer noch ausreichen d\u00fcrfte. Der Wienfluss ist im unteren Bereich (Unterhalb des Wienerwaldsees ein Mischrevier, wobei aber die Salmoniden mit der Bachforelle sowie der Regenbogenforelle die h\u00e4ufigste darin vorkommende Fischart ist. Aber auch Karpfen, Barsche und gr\u00f6\u00dfere Raubfische wie Hecht und Zander sind vereinzelt vertreten. Oberhalb des Wienerwaldsees sowie in den Nebenb\u00e4chen handelt es sich um ein ausgepr\u00e4gtes Salmonidenrevier, wobei haupts\u00e4chlich Bachforellen vertreten sind.<\/p>\n\n\n\n
Das Revier Wienfluss erstreckt sich von der Landesgrenze Wien\/N\u00d6 flussaufw\u00e4rts bis zum Wienerwaldsee, sowie oberhalb des Wienerwaldsees bis zum Ursprung. Inklusive aller Nebenb\u00e4che ergibt sich somit eine Reviergr\u00f6\u00dfe von (theoretisch) rund 50 km. Da naturgem\u00e4\u00df nicht das gesamte Revier zu befischen ist, reduziert sich das ganze so auf ca. 20 km was immer noch ausreichen d\u00fcrfte. Der Wienfluss ist im unteren Bereich (Unterhalb des Wienerwaldsees ein Mischrevier, wobei aber die Salmoniden mit der Bachforelle sowie der Regenbogenforelle die h\u00e4ufigste darin vorkommende Fischart ist.<\/p>\n\n\n\n
L\u00e4nge<\/strong><\/td>
50 km<\/td><\/tr>
Lizenzausgabe<\/strong><\/td>
Ausgabe beim V\u00d6AFV (Warteliste, da begrenzte Anzahl an Lizenzen)<\/td><\/tr>
Preise<\/strong><\/td>
V\u00d6AFV: Einschreibegeb\u00fchr: 50,00 \u20ac Mitgliedsbeitrag: 40,00 \u20ac Mitgliedsbeitrag Jugend: 20,00 \u20ac Frauen zahlen keine Einschreibgeb\u00fchr.\n
Ab dem 15. September ist das Fischen im Wienfluss von der F\u00fcnkhgasse (Gemeinde Pre\u00dfbaum) bachaufw\u00e4rts, sowie in s\u00e4mtlichen Nebenb\u00e4chen verboten!<\/td><\/tr>
Reviergrenzen<\/strong><\/td>
Wienfluss vom Ursprung bis zur Br\u00fccke zur Seestra\u00dfe und von der Ausleitung des Wienerwaldsees unterhalb der Staumauer bis zur Landesgrenze N\u00d6-Wien (\u201crechtsufrige Einm\u00fcndung des Wirtschaftsweges\u201d), inkl. aller Nebenb\u00e4che \u2013 Gablitzbach, H\u00f6bersbach, Deutschwaldbach, Gr.Steinbach, Dambach, Tullnerbach, Wolfsgrabenbach, Brentenmaisbach, Weidlingbach und Pfalzaubach.<\/td><\/tr>
Bestimmungen<\/strong><\/td>
Das Fischen ist mit 1 ANGELZEUG oder 1 FLIEGENRUTE oder 1 SPINNRUTE gestattet. Ein Angelzeug beinhaltet maximal 1 Angelhaken. Die Fischerei ist nur mit einfachem Haken gestattet.\n
<\/p>\n
Bei der Fischereiaus\u00fcbung ist die Fangstatistik (Aufzeichnungspflicht) unbedingt mitzuf\u00fchren und die einschl\u00e4gigen Bestimmungen des Mitgliedsbuches, der Lizenz sowie das N\u00d6-Fischereigesetz strikte zu beachten. F\u00fcr alle Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelma\u00dfe. Ausnahme Schonzeit: Hecht, Zander 01.01. bis 31.05., Brittelma\u00dfe: Zander (Schill) 45 cm, Schleie 30 cm. Spinnfischen ist ganzj\u00e4hrig mit Einfachhaken erlaubt. Das Fliegenfischen darf nur mit der k\u00fcnstlichen Fliege ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n
Die Fischerei ist in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang gestattet (Nachtfischverbot). Es ist unbedingt erforderlich, die Gesamtfangstatistik vollst\u00e4ndig und ordnungsgem\u00e4\u00df auszuf\u00fcllen. Pro Revier darf nur eine Lizenz gel\u00f6st werden.<\/p>\n
NICHT GESTATTET: Lebender K\u00f6derfisch. Made, Wurm, etc. Verwendung von K\u00e4se. Fischen von Br\u00fccken. Jegliche Verunreinigung des Wassers bzw. des Ufers (auch durch Schuppen und Ausnehmen der Fische). Ver\u00e4nderung des Steinwurfes und der Uferbefestigungen. Besch\u00e4digungen von B\u00e4umen, Str\u00e4uchern usw. Betreten oder Befahren bzw. die Besch\u00e4digung eines eventuellen Schilf- oder Binsenbestandes. Jegliche Art von Eisfischen. Verkauf von gefangenen Fischen. Verwendung von Boilies (auch in Form von Teig) weder als K\u00f6der noch als Anf\u00fctterungs- bzw. Lockfutter. Austauschen von angeeigneten Fischen. Echolot, Fischfinder u.\u00e4. ANF\u00dcTTERN VERBOTEN!<\/p>\n
Drahtsetzkescher d\u00fcrfen nur zur H\u00e4lterung von Aalen verwendet werden. F\u00fcr die Entnahme bzw. Landung der Fische \u2013 ausgenommen Kleinfische wie Rotauge, Laube usw. \u2013 ist ein Unterf\u00e4nger zu verwenden und daher auch mitzuf\u00fchren. Ein geeigneter Hakenl\u00f6ser und Ma\u00dfband sind mitzuf\u00fchren und zu verwenden.<\/p>\n
FANGZAHLBESCHR\u00c4NKUNGEN: 20 St\u00fcck Karpfen oder Schleien, 10 St\u00fcck Raubfische wie Hechte, Zander (Schill), Welse sowie 50 St\u00fcck Salmoniden, pro Jahr. Es d\u00fcrfen pro Tag ein Raubfisch, ein Friedfisch, vier Salmoniden sowie zus\u00e4tzlich 6 St\u00fcck Wei\u00dffische, einschlie\u00dflich K\u00f6derfische, angeeignet werden.Nach Aneignung von einem Raubfisch pro Tag ist die Fischerei auf Raubfische untersagt.<\/p>\n
AUFZEICHNUNGSPFLICHT: Falls Sie sich einen der obgenannten Fische aneignen, so ist dieser Fang sofort nach der Landung und Versorgung in die betreffende Zeile auf der Fangstatistik einzutragen. Pro Zeile darf nur ein Fisch eingetragen werden. Bei Nichtaneignen mu\u00df der Fisch sofort nach dem Fang wieder r\u00fcckversetzt werden. Wenn an einem Tag, von einer Gattung der o.a. Fische, die begrenzte St\u00fcckanzahl gefangen und angeeignet wurden, ist jeder weitere gefangene Fisch dieser Art, mit der n\u00f6tigen Vorsicht, sofort r\u00fcckzuversetzen. Angeeignete Fische sind entweder abzuschlagen oder gut sichtbar im eigenen Setzkescher, Kalter usw. zu h\u00e4ltern. Geh\u00e4lterte Fische, ausgenommen K\u00f6derfische in entsprechenden K\u00f6derwannen, m\u00fcssen angeeignet werden. Unterma\u00dfige oder in der Schonzeit befindliche Fische sind nach dem Fang, mit der n\u00f6tigen Vorsicht, sofort r\u00fcckzuversetzen bzw. wenn diese so schwer verletzt sind, da\u00df ein Weiterleben nicht zu erwarten ist, sofort zu t\u00f6ten und futtergerecht zerst\u00fcckelt in das Fischwasser einzubringen. Verletzte Fische die das Brittelma\u00df haben und sich nicht in der Schonzeit befinden, m\u00fcssen angeeignet werden. Karpfen, Schleien, Hecht, Zander, Wels, Mar\u00e4nen, Salmoniden, egal welcher Herkunft, d\u00fcrfen nicht als K\u00f6derfische verwendet werden.<\/p>\n<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n
Kontakt Wienfluss<\/h2>\n\n\n\n
Kontaktperson\/en<\/strong><\/td>
Fischereiverein Wienerwald des V\u00d6AFV<\/td><\/tr>
Adresse<\/strong><\/td>
-<\/td><\/tr>
Telefon \/ Fax<\/strong><\/td>
-<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n
Beschreibung Wienfluss<\/h2>\n\n\n\n
Das Revier Wienfluss erstreckt sich von der Landesgrenze Wien\/N\u00d6 flussaufw\u00e4rts bis zum Wienerwaldsee, sowie oberhalb des Wienerwaldsees bis zum Ursprung. Inklusive aller Nebenb\u00e4che ergibt sich somit eine Reviergr\u00f6\u00dfe von (theoretisch) rund 50 km. Da naturgem\u00e4\u00df nicht das gesamte Revier zu befischen ist, reduziert sich das ganze so auf ca. 20 km was immer noch ausreichen d\u00fcrfte. Der Wienfluss ist im unteren Bereich (Unterhalb des Wienerwaldsees ein Mischrevier, wobei aber die Salmoniden mit der Bachforelle sowie der Regenbogenforelle die h\u00e4ufigste darin vorkommende Fischart ist. Aber auch Karpfen, Barsche und gr\u00f6\u00dfere Raubfische wie Hecht und Zander sind vereinzelt vertreten. Oberhalb des Wienerwaldsees sowie in den Nebenb\u00e4chen handelt es sich um ein ausgepr\u00e4gtes Salmonidenrevier, wobei haupts\u00e4chlich Bachforellen vertreten sind.<\/p>\n\n\n\n
Das Revier Wienfluss erstreckt sich von der Landesgrenze Wien\/N\u00d6 flussaufw\u00e4rts bis zum Wienerwaldsee, sowie oberhalb des Wienerwaldsees bis zum Ursprung. Inklusive aller Nebenb\u00e4che ergibt sich somit eine Reviergr\u00f6\u00dfe von (theoretisch) rund 50 km. Da naturgem\u00e4\u00df nicht das gesamte Revier zu befischen ist, reduziert sich das ganze so auf ca. 20 km was immer noch ausreichen d\u00fcrfte. Der Wienfluss ist im unteren Bereich (Unterhalb des Wienerwaldsees ein Mischrevier, wobei aber die Salmoniden mit der Bachforelle sowie der Regenbogenforelle die h\u00e4ufigste darin vorkommende Fischart ist.<\/p>\n\n\n\n
L\u00e4nge<\/strong><\/td>
50 km<\/td><\/tr>
Lizenzausgabe<\/strong><\/td>
Ausgabe beim V\u00d6AFV (Warteliste, da begrenzte Anzahl an Lizenzen)<\/td><\/tr>
Preise<\/strong><\/td>
V\u00d6AFV: Einschreibegeb\u00fchr: 50,00 \u20ac Mitgliedsbeitrag: 40,00 \u20ac Mitgliedsbeitrag Jugend: 20,00 \u20ac Frauen zahlen keine Einschreibgeb\u00fchr.\n
Ab dem 15. September ist das Fischen im Wienfluss von der F\u00fcnkhgasse (Gemeinde Pre\u00dfbaum) bachaufw\u00e4rts, sowie in s\u00e4mtlichen Nebenb\u00e4chen verboten!<\/td><\/tr>
Reviergrenzen<\/strong><\/td>
Wienfluss vom Ursprung bis zur Br\u00fccke zur Seestra\u00dfe und von der Ausleitung des Wienerwaldsees unterhalb der Staumauer bis zur Landesgrenze N\u00d6-Wien (\u201crechtsufrige Einm\u00fcndung des Wirtschaftsweges\u201d), inkl. aller Nebenb\u00e4che \u2013 Gablitzbach, H\u00f6bersbach, Deutschwaldbach, Gr.Steinbach, Dambach, Tullnerbach, Wolfsgrabenbach, Brentenmaisbach, Weidlingbach und Pfalzaubach.<\/td><\/tr>
Bestimmungen<\/strong><\/td>
Das Fischen ist mit 1 ANGELZEUG oder 1 FLIEGENRUTE oder 1 SPINNRUTE gestattet. Ein Angelzeug beinhaltet maximal 1 Angelhaken. Die Fischerei ist nur mit einfachem Haken gestattet.\n
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Bei der Fischereiaus\u00fcbung ist die Fangstatistik (Aufzeichnungspflicht) unbedingt mitzuf\u00fchren und die einschl\u00e4gigen Bestimmungen des Mitgliedsbuches, der Lizenz sowie das N\u00d6-Fischereigesetz strikte zu beachten. F\u00fcr alle Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelma\u00dfe. Ausnahme Schonzeit: Hecht, Zander 01.01. bis 31.05., Brittelma\u00dfe: Zander (Schill) 45 cm, Schleie 30 cm. Spinnfischen ist ganzj\u00e4hrig mit Einfachhaken erlaubt. Das Fliegenfischen darf nur mit der k\u00fcnstlichen Fliege ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n
Die Fischerei ist in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang gestattet (Nachtfischverbot). Es ist unbedingt erforderlich, die Gesamtfangstatistik vollst\u00e4ndig und ordnungsgem\u00e4\u00df auszuf\u00fcllen. Pro Revier darf nur eine Lizenz gel\u00f6st werden.<\/p>\n
NICHT GESTATTET: Lebender K\u00f6derfisch. Made, Wurm, etc. Verwendung von K\u00e4se. Fischen von Br\u00fccken. Jegliche Verunreinigung des Wassers bzw. des Ufers (auch durch Schuppen und Ausnehmen der Fische). Ver\u00e4nderung des Steinwurfes und der Uferbefestigungen. Besch\u00e4digungen von B\u00e4umen, Str\u00e4uchern usw. Betreten oder Befahren bzw. die Besch\u00e4digung eines eventuellen Schilf- oder Binsenbestandes. Jegliche Art von Eisfischen. Verkauf von gefangenen Fischen. Verwendung von Boilies (auch in Form von Teig) weder als K\u00f6der noch als Anf\u00fctterungs- bzw. Lockfutter. Austauschen von angeeigneten Fischen. Echolot, Fischfinder u.\u00e4. ANF\u00dcTTERN VERBOTEN!<\/p>\n
Drahtsetzkescher d\u00fcrfen nur zur H\u00e4lterung von Aalen verwendet werden. F\u00fcr die Entnahme bzw. Landung der Fische \u2013 ausgenommen Kleinfische wie Rotauge, Laube usw. \u2013 ist ein Unterf\u00e4nger zu verwenden und daher auch mitzuf\u00fchren. Ein geeigneter Hakenl\u00f6ser und Ma\u00dfband sind mitzuf\u00fchren und zu verwenden.<\/p>\n
FANGZAHLBESCHR\u00c4NKUNGEN: 20 St\u00fcck Karpfen oder Schleien, 10 St\u00fcck Raubfische wie Hechte, Zander (Schill), Welse sowie 50 St\u00fcck Salmoniden, pro Jahr. Es d\u00fcrfen pro Tag ein Raubfisch, ein Friedfisch, vier Salmoniden sowie zus\u00e4tzlich 6 St\u00fcck Wei\u00dffische, einschlie\u00dflich K\u00f6derfische, angeeignet werden.Nach Aneignung von einem Raubfisch pro Tag ist die Fischerei auf Raubfische untersagt.<\/p>\n
AUFZEICHNUNGSPFLICHT: Falls Sie sich einen der obgenannten Fische aneignen, so ist dieser Fang sofort nach der Landung und Versorgung in die betreffende Zeile auf der Fangstatistik einzutragen. Pro Zeile darf nur ein Fisch eingetragen werden. Bei Nichtaneignen mu\u00df der Fisch sofort nach dem Fang wieder r\u00fcckversetzt werden. Wenn an einem Tag, von einer Gattung der o.a. Fische, die begrenzte St\u00fcckanzahl gefangen und angeeignet wurden, ist jeder weitere gefangene Fisch dieser Art, mit der n\u00f6tigen Vorsicht, sofort r\u00fcckzuversetzen. Angeeignete Fische sind entweder abzuschlagen oder gut sichtbar im eigenen Setzkescher, Kalter usw. zu h\u00e4ltern. Geh\u00e4lterte Fische, ausgenommen K\u00f6derfische in entsprechenden K\u00f6derwannen, m\u00fcssen angeeignet werden. Unterma\u00dfige oder in der Schonzeit befindliche Fische sind nach dem Fang, mit der n\u00f6tigen Vorsicht, sofort r\u00fcckzuversetzen bzw. wenn diese so schwer verletzt sind, da\u00df ein Weiterleben nicht zu erwarten ist, sofort zu t\u00f6ten und futtergerecht zerst\u00fcckelt in das Fischwasser einzubringen. Verletzte Fische die das Brittelma\u00df haben und sich nicht in der Schonzeit befinden, m\u00fcssen angeeignet werden. Karpfen, Schleien, Hecht, Zander, Wels, Mar\u00e4nen, Salmoniden, egal welcher Herkunft, d\u00fcrfen nicht als K\u00f6derfische verwendet werden.<\/p>\n<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n
Kontakt Wienfluss<\/h2>\n\n\n\n
Kontaktperson\/en<\/strong><\/td>
Fischereiverein Wienerwald des V\u00d6AFV<\/td><\/tr>
Adresse<\/strong><\/td>
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Telefon \/ Fax<\/strong><\/td>
-<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n
Beschreibung Wienfluss<\/h2>\n\n\n\n
Das Revier Wienfluss erstreckt sich von der Landesgrenze Wien\/N\u00d6 flussaufw\u00e4rts bis zum Wienerwaldsee, sowie oberhalb des Wienerwaldsees bis zum Ursprung. Inklusive aller Nebenb\u00e4che ergibt sich somit eine Reviergr\u00f6\u00dfe von (theoretisch) rund 50 km. Da naturgem\u00e4\u00df nicht das gesamte Revier zu befischen ist, reduziert sich das ganze so auf ca. 20 km was immer noch ausreichen d\u00fcrfte. Der Wienfluss ist im unteren Bereich (Unterhalb des Wienerwaldsees ein Mischrevier, wobei aber die Salmoniden mit der Bachforelle sowie der Regenbogenforelle die h\u00e4ufigste darin vorkommende Fischart ist. Aber auch Karpfen, Barsche und gr\u00f6\u00dfere Raubfische wie Hecht und Zander sind vereinzelt vertreten. Oberhalb des Wienerwaldsees sowie in den Nebenb\u00e4chen handelt es sich um ein ausgepr\u00e4gtes Salmonidenrevier, wobei haupts\u00e4chlich Bachforellen vertreten sind.<\/p>\n\n\n\n
Das Revier Wienfluss erstreckt sich von der Landesgrenze Wien\/N\u00d6 flussaufw\u00e4rts bis zum Wienerwaldsee, sowie oberhalb des Wienerwaldsees bis zum Ursprung. Inklusive aller Nebenb\u00e4che ergibt sich somit eine Reviergr\u00f6\u00dfe von (theoretisch) rund 50 km. Da naturgem\u00e4\u00df nicht das gesamte Revier zu befischen ist, reduziert sich das ganze so auf ca. 20 km was immer noch ausreichen d\u00fcrfte. Der Wienfluss ist im unteren Bereich (Unterhalb des Wienerwaldsees ein Mischrevier, wobei aber die Salmoniden mit der Bachforelle sowie der Regenbogenforelle die h\u00e4ufigste darin vorkommende Fischart ist.<\/p>\n\n\n\n
L\u00e4nge<\/strong><\/td>
50 km<\/td><\/tr>
Lizenzausgabe<\/strong><\/td>
Ausgabe beim V\u00d6AFV (Warteliste, da begrenzte Anzahl an Lizenzen)<\/td><\/tr>
Preise<\/strong><\/td>
V\u00d6AFV: Einschreibegeb\u00fchr: 50,00 \u20ac Mitgliedsbeitrag: 40,00 \u20ac Mitgliedsbeitrag Jugend: 20,00 \u20ac Frauen zahlen keine Einschreibgeb\u00fchr.\n
Ab dem 15. September ist das Fischen im Wienfluss von der F\u00fcnkhgasse (Gemeinde Pre\u00dfbaum) bachaufw\u00e4rts, sowie in s\u00e4mtlichen Nebenb\u00e4chen verboten!<\/td><\/tr>
Reviergrenzen<\/strong><\/td>
Wienfluss vom Ursprung bis zur Br\u00fccke zur Seestra\u00dfe und von der Ausleitung des Wienerwaldsees unterhalb der Staumauer bis zur Landesgrenze N\u00d6-Wien (\u201crechtsufrige Einm\u00fcndung des Wirtschaftsweges\u201d), inkl. aller Nebenb\u00e4che \u2013 Gablitzbach, H\u00f6bersbach, Deutschwaldbach, Gr.Steinbach, Dambach, Tullnerbach, Wolfsgrabenbach, Brentenmaisbach, Weidlingbach und Pfalzaubach.<\/td><\/tr>
Bestimmungen<\/strong><\/td>
Das Fischen ist mit 1 ANGELZEUG oder 1 FLIEGENRUTE oder 1 SPINNRUTE gestattet. Ein Angelzeug beinhaltet maximal 1 Angelhaken. Die Fischerei ist nur mit einfachem Haken gestattet.\n
<\/p>\n
Bei der Fischereiaus\u00fcbung ist die Fangstatistik (Aufzeichnungspflicht) unbedingt mitzuf\u00fchren und die einschl\u00e4gigen Bestimmungen des Mitgliedsbuches, der Lizenz sowie das N\u00d6-Fischereigesetz strikte zu beachten. F\u00fcr alle Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelma\u00dfe. Ausnahme Schonzeit: Hecht, Zander 01.01. bis 31.05., Brittelma\u00dfe: Zander (Schill) 45 cm, Schleie 30 cm. Spinnfischen ist ganzj\u00e4hrig mit Einfachhaken erlaubt. Das Fliegenfischen darf nur mit der k\u00fcnstlichen Fliege ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n
Die Fischerei ist in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang gestattet (Nachtfischverbot). Es ist unbedingt erforderlich, die Gesamtfangstatistik vollst\u00e4ndig und ordnungsgem\u00e4\u00df auszuf\u00fcllen. Pro Revier darf nur eine Lizenz gel\u00f6st werden.<\/p>\n
NICHT GESTATTET: Lebender K\u00f6derfisch. Made, Wurm, etc. Verwendung von K\u00e4se. Fischen von Br\u00fccken. Jegliche Verunreinigung des Wassers bzw. des Ufers (auch durch Schuppen und Ausnehmen der Fische). Ver\u00e4nderung des Steinwurfes und der Uferbefestigungen. Besch\u00e4digungen von B\u00e4umen, Str\u00e4uchern usw. Betreten oder Befahren bzw. die Besch\u00e4digung eines eventuellen Schilf- oder Binsenbestandes. Jegliche Art von Eisfischen. Verkauf von gefangenen Fischen. Verwendung von Boilies (auch in Form von Teig) weder als K\u00f6der noch als Anf\u00fctterungs- bzw. Lockfutter. Austauschen von angeeigneten Fischen. Echolot, Fischfinder u.\u00e4. ANF\u00dcTTERN VERBOTEN!<\/p>\n
Drahtsetzkescher d\u00fcrfen nur zur H\u00e4lterung von Aalen verwendet werden. F\u00fcr die Entnahme bzw. Landung der Fische \u2013 ausgenommen Kleinfische wie Rotauge, Laube usw. \u2013 ist ein Unterf\u00e4nger zu verwenden und daher auch mitzuf\u00fchren. Ein geeigneter Hakenl\u00f6ser und Ma\u00dfband sind mitzuf\u00fchren und zu verwenden.<\/p>\n
FANGZAHLBESCHR\u00c4NKUNGEN: 20 St\u00fcck Karpfen oder Schleien, 10 St\u00fcck Raubfische wie Hechte, Zander (Schill), Welse sowie 50 St\u00fcck Salmoniden, pro Jahr. Es d\u00fcrfen pro Tag ein Raubfisch, ein Friedfisch, vier Salmoniden sowie zus\u00e4tzlich 6 St\u00fcck Wei\u00dffische, einschlie\u00dflich K\u00f6derfische, angeeignet werden.Nach Aneignung von einem Raubfisch pro Tag ist die Fischerei auf Raubfische untersagt.<\/p>\n
AUFZEICHNUNGSPFLICHT: Falls Sie sich einen der obgenannten Fische aneignen, so ist dieser Fang sofort nach der Landung und Versorgung in die betreffende Zeile auf der Fangstatistik einzutragen. Pro Zeile darf nur ein Fisch eingetragen werden. Bei Nichtaneignen mu\u00df der Fisch sofort nach dem Fang wieder r\u00fcckversetzt werden. Wenn an einem Tag, von einer Gattung der o.a. Fische, die begrenzte St\u00fcckanzahl gefangen und angeeignet wurden, ist jeder weitere gefangene Fisch dieser Art, mit der n\u00f6tigen Vorsicht, sofort r\u00fcckzuversetzen. Angeeignete Fische sind entweder abzuschlagen oder gut sichtbar im eigenen Setzkescher, Kalter usw. zu h\u00e4ltern. Geh\u00e4lterte Fische, ausgenommen K\u00f6derfische in entsprechenden K\u00f6derwannen, m\u00fcssen angeeignet werden. Unterma\u00dfige oder in der Schonzeit befindliche Fische sind nach dem Fang, mit der n\u00f6tigen Vorsicht, sofort r\u00fcckzuversetzen bzw. wenn diese so schwer verletzt sind, da\u00df ein Weiterleben nicht zu erwarten ist, sofort zu t\u00f6ten und futtergerecht zerst\u00fcckelt in das Fischwasser einzubringen. Verletzte Fische die das Brittelma\u00df haben und sich nicht in der Schonzeit befinden, m\u00fcssen angeeignet werden. Karpfen, Schleien, Hecht, Zander, Wels, Mar\u00e4nen, Salmoniden, egal welcher Herkunft, d\u00fcrfen nicht als K\u00f6derfische verwendet werden.<\/p>\n<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n
Kontakt Wienfluss<\/h2>\n\n\n\n
Kontaktperson\/en<\/strong><\/td>
Fischereiverein Wienerwald des V\u00d6AFV<\/td><\/tr>
Adresse<\/strong><\/td>
-<\/td><\/tr>
Telefon \/ Fax<\/strong><\/td>
-<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n
Beschreibung Wienfluss<\/h2>\n\n\n\n
Das Revier Wienfluss erstreckt sich von der Landesgrenze Wien\/N\u00d6 flussaufw\u00e4rts bis zum Wienerwaldsee, sowie oberhalb des Wienerwaldsees bis zum Ursprung. Inklusive aller Nebenb\u00e4che ergibt sich somit eine Reviergr\u00f6\u00dfe von (theoretisch) rund 50 km. Da naturgem\u00e4\u00df nicht das gesamte Revier zu befischen ist, reduziert sich das ganze so auf ca. 20 km was immer noch ausreichen d\u00fcrfte. Der Wienfluss ist im unteren Bereich (Unterhalb des Wienerwaldsees ein Mischrevier, wobei aber die Salmoniden mit der Bachforelle sowie der Regenbogenforelle die h\u00e4ufigste darin vorkommende Fischart ist. Aber auch Karpfen, Barsche und gr\u00f6\u00dfere Raubfische wie Hecht und Zander sind vereinzelt vertreten. Oberhalb des Wienerwaldsees sowie in den Nebenb\u00e4chen handelt es sich um ein ausgepr\u00e4gtes Salmonidenrevier, wobei haupts\u00e4chlich Bachforellen vertreten sind.<\/p>\n\n\n\n
Das Revier Wienfluss erstreckt sich von der Landesgrenze Wien\/N\u00d6 flussaufw\u00e4rts bis zum Wienerwaldsee, sowie oberhalb des Wienerwaldsees bis zum Ursprung. Inklusive aller Nebenb\u00e4che ergibt sich somit eine Reviergr\u00f6\u00dfe von (theoretisch) rund 50 km. Da naturgem\u00e4\u00df nicht das gesamte Revier zu befischen ist, reduziert sich das ganze so auf ca. 20 km was immer noch ausreichen d\u00fcrfte. Der Wienfluss ist im unteren Bereich (Unterhalb des Wienerwaldsees ein Mischrevier, wobei aber die Salmoniden mit der Bachforelle sowie der Regenbogenforelle die h\u00e4ufigste darin vorkommende Fischart ist.<\/p>\n\n\n\n
L\u00e4nge<\/strong><\/td>
50 km<\/td><\/tr>
Lizenzausgabe<\/strong><\/td>
Ausgabe beim V\u00d6AFV (Warteliste, da begrenzte Anzahl an Lizenzen)<\/td><\/tr>
Preise<\/strong><\/td>
V\u00d6AFV: Einschreibegeb\u00fchr: 50,00 \u20ac Mitgliedsbeitrag: 40,00 \u20ac Mitgliedsbeitrag Jugend: 20,00 \u20ac Frauen zahlen keine Einschreibgeb\u00fchr.\n
Ab dem 15. September ist das Fischen im Wienfluss von der F\u00fcnkhgasse (Gemeinde Pre\u00dfbaum) bachaufw\u00e4rts, sowie in s\u00e4mtlichen Nebenb\u00e4chen verboten!<\/td><\/tr>
Reviergrenzen<\/strong><\/td>
Wienfluss vom Ursprung bis zur Br\u00fccke zur Seestra\u00dfe und von der Ausleitung des Wienerwaldsees unterhalb der Staumauer bis zur Landesgrenze N\u00d6-Wien (\u201crechtsufrige Einm\u00fcndung des Wirtschaftsweges\u201d), inkl. aller Nebenb\u00e4che \u2013 Gablitzbach, H\u00f6bersbach, Deutschwaldbach, Gr.Steinbach, Dambach, Tullnerbach, Wolfsgrabenbach, Brentenmaisbach, Weidlingbach und Pfalzaubach.<\/td><\/tr>
Bestimmungen<\/strong><\/td>
Das Fischen ist mit 1 ANGELZEUG oder 1 FLIEGENRUTE oder 1 SPINNRUTE gestattet. Ein Angelzeug beinhaltet maximal 1 Angelhaken. Die Fischerei ist nur mit einfachem Haken gestattet.\n
<\/p>\n
Bei der Fischereiaus\u00fcbung ist die Fangstatistik (Aufzeichnungspflicht) unbedingt mitzuf\u00fchren und die einschl\u00e4gigen Bestimmungen des Mitgliedsbuches, der Lizenz sowie das N\u00d6-Fischereigesetz strikte zu beachten. F\u00fcr alle Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelma\u00dfe. Ausnahme Schonzeit: Hecht, Zander 01.01. bis 31.05., Brittelma\u00dfe: Zander (Schill) 45 cm, Schleie 30 cm. Spinnfischen ist ganzj\u00e4hrig mit Einfachhaken erlaubt. Das Fliegenfischen darf nur mit der k\u00fcnstlichen Fliege ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n
Die Fischerei ist in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang gestattet (Nachtfischverbot). Es ist unbedingt erforderlich, die Gesamtfangstatistik vollst\u00e4ndig und ordnungsgem\u00e4\u00df auszuf\u00fcllen. Pro Revier darf nur eine Lizenz gel\u00f6st werden.<\/p>\n
NICHT GESTATTET: Lebender K\u00f6derfisch. Made, Wurm, etc. Verwendung von K\u00e4se. Fischen von Br\u00fccken. Jegliche Verunreinigung des Wassers bzw. des Ufers (auch durch Schuppen und Ausnehmen der Fische). Ver\u00e4nderung des Steinwurfes und der Uferbefestigungen. Besch\u00e4digungen von B\u00e4umen, Str\u00e4uchern usw. Betreten oder Befahren bzw. die Besch\u00e4digung eines eventuellen Schilf- oder Binsenbestandes. Jegliche Art von Eisfischen. Verkauf von gefangenen Fischen. Verwendung von Boilies (auch in Form von Teig) weder als K\u00f6der noch als Anf\u00fctterungs- bzw. Lockfutter. Austauschen von angeeigneten Fischen. Echolot, Fischfinder u.\u00e4. ANF\u00dcTTERN VERBOTEN!<\/p>\n
Drahtsetzkescher d\u00fcrfen nur zur H\u00e4lterung von Aalen verwendet werden. F\u00fcr die Entnahme bzw. Landung der Fische \u2013 ausgenommen Kleinfische wie Rotauge, Laube usw. \u2013 ist ein Unterf\u00e4nger zu verwenden und daher auch mitzuf\u00fchren. Ein geeigneter Hakenl\u00f6ser und Ma\u00dfband sind mitzuf\u00fchren und zu verwenden.<\/p>\n
FANGZAHLBESCHR\u00c4NKUNGEN: 20 St\u00fcck Karpfen oder Schleien, 10 St\u00fcck Raubfische wie Hechte, Zander (Schill), Welse sowie 50 St\u00fcck Salmoniden, pro Jahr. Es d\u00fcrfen pro Tag ein Raubfisch, ein Friedfisch, vier Salmoniden sowie zus\u00e4tzlich 6 St\u00fcck Wei\u00dffische, einschlie\u00dflich K\u00f6derfische, angeeignet werden.Nach Aneignung von einem Raubfisch pro Tag ist die Fischerei auf Raubfische untersagt.<\/p>\n
AUFZEICHNUNGSPFLICHT: Falls Sie sich einen der obgenannten Fische aneignen, so ist dieser Fang sofort nach der Landung und Versorgung in die betreffende Zeile auf der Fangstatistik einzutragen. Pro Zeile darf nur ein Fisch eingetragen werden. Bei Nichtaneignen mu\u00df der Fisch sofort nach dem Fang wieder r\u00fcckversetzt werden. Wenn an einem Tag, von einer Gattung der o.a. Fische, die begrenzte St\u00fcckanzahl gefangen und angeeignet wurden, ist jeder weitere gefangene Fisch dieser Art, mit der n\u00f6tigen Vorsicht, sofort r\u00fcckzuversetzen. Angeeignete Fische sind entweder abzuschlagen oder gut sichtbar im eigenen Setzkescher, Kalter usw. zu h\u00e4ltern. Geh\u00e4lterte Fische, ausgenommen K\u00f6derfische in entsprechenden K\u00f6derwannen, m\u00fcssen angeeignet werden. Unterma\u00dfige oder in der Schonzeit befindliche Fische sind nach dem Fang, mit der n\u00f6tigen Vorsicht, sofort r\u00fcckzuversetzen bzw. wenn diese so schwer verletzt sind, da\u00df ein Weiterleben nicht zu erwarten ist, sofort zu t\u00f6ten und futtergerecht zerst\u00fcckelt in das Fischwasser einzubringen. Verletzte Fische die das Brittelma\u00df haben und sich nicht in der Schonzeit befinden, m\u00fcssen angeeignet werden. Karpfen, Schleien, Hecht, Zander, Wels, Mar\u00e4nen, Salmoniden, egal welcher Herkunft, d\u00fcrfen nicht als K\u00f6derfische verwendet werden.<\/p>\n<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n
Kontakt Wienfluss<\/h2>\n\n\n\n
Kontaktperson\/en<\/strong><\/td>
Fischereiverein Wienerwald des V\u00d6AFV<\/td><\/tr>
Adresse<\/strong><\/td>
-<\/td><\/tr>
Telefon \/ Fax<\/strong><\/td>
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Beschreibung Wienfluss<\/h2>\n\n\n\n
Das Revier Wienfluss erstreckt sich von der Landesgrenze Wien\/N\u00d6 flussaufw\u00e4rts bis zum Wienerwaldsee, sowie oberhalb des Wienerwaldsees bis zum Ursprung. Inklusive aller Nebenb\u00e4che ergibt sich somit eine Reviergr\u00f6\u00dfe von (theoretisch) rund 50 km. Da naturgem\u00e4\u00df nicht das gesamte Revier zu befischen ist, reduziert sich das ganze so auf ca. 20 km was immer noch ausreichen d\u00fcrfte. Der Wienfluss ist im unteren Bereich (Unterhalb des Wienerwaldsees ein Mischrevier, wobei aber die Salmoniden mit der Bachforelle sowie der Regenbogenforelle die h\u00e4ufigste darin vorkommende Fischart ist. Aber auch Karpfen, Barsche und gr\u00f6\u00dfere Raubfische wie Hecht und Zander sind vereinzelt vertreten. Oberhalb des Wienerwaldsees sowie in den Nebenb\u00e4chen handelt es sich um ein ausgepr\u00e4gtes Salmonidenrevier, wobei haupts\u00e4chlich Bachforellen vertreten sind.<\/p>\n\n\n\n
Das Revier Wienfluss erstreckt sich von der Landesgrenze Wien\/N\u00d6 flussaufw\u00e4rts bis zum Wienerwaldsee, sowie oberhalb des Wienerwaldsees bis zum Ursprung. Inklusive aller Nebenb\u00e4che ergibt sich somit eine Reviergr\u00f6\u00dfe von (theoretisch) rund 50 km. Da naturgem\u00e4\u00df nicht das gesamte Revier zu befischen ist, reduziert sich das ganze so auf ca. 20 km was immer noch ausreichen d\u00fcrfte. Der Wienfluss ist im unteren Bereich (Unterhalb des Wienerwaldsees ein Mischrevier, wobei aber die Salmoniden mit der Bachforelle sowie der Regenbogenforelle die h\u00e4ufigste darin vorkommende Fischart ist.<\/p>\n\n\n\n
L\u00e4nge<\/strong><\/td>
50 km<\/td><\/tr>
Lizenzausgabe<\/strong><\/td>
Ausgabe beim V\u00d6AFV (Warteliste, da begrenzte Anzahl an Lizenzen)<\/td><\/tr>
Preise<\/strong><\/td>
V\u00d6AFV: Einschreibegeb\u00fchr: 50,00 \u20ac Mitgliedsbeitrag: 40,00 \u20ac Mitgliedsbeitrag Jugend: 20,00 \u20ac Frauen zahlen keine Einschreibgeb\u00fchr.\n
Ab dem 15. September ist das Fischen im Wienfluss von der F\u00fcnkhgasse (Gemeinde Pre\u00dfbaum) bachaufw\u00e4rts, sowie in s\u00e4mtlichen Nebenb\u00e4chen verboten!<\/td><\/tr>
Reviergrenzen<\/strong><\/td>
Wienfluss vom Ursprung bis zur Br\u00fccke zur Seestra\u00dfe und von der Ausleitung des Wienerwaldsees unterhalb der Staumauer bis zur Landesgrenze N\u00d6-Wien (\u201crechtsufrige Einm\u00fcndung des Wirtschaftsweges\u201d), inkl. aller Nebenb\u00e4che \u2013 Gablitzbach, H\u00f6bersbach, Deutschwaldbach, Gr.Steinbach, Dambach, Tullnerbach, Wolfsgrabenbach, Brentenmaisbach, Weidlingbach und Pfalzaubach.<\/td><\/tr>
Bestimmungen<\/strong><\/td>
Das Fischen ist mit 1 ANGELZEUG oder 1 FLIEGENRUTE oder 1 SPINNRUTE gestattet. Ein Angelzeug beinhaltet maximal 1 Angelhaken. Die Fischerei ist nur mit einfachem Haken gestattet.\n
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Bei der Fischereiaus\u00fcbung ist die Fangstatistik (Aufzeichnungspflicht) unbedingt mitzuf\u00fchren und die einschl\u00e4gigen Bestimmungen des Mitgliedsbuches, der Lizenz sowie das N\u00d6-Fischereigesetz strikte zu beachten. F\u00fcr alle Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelma\u00dfe. Ausnahme Schonzeit: Hecht, Zander 01.01. bis 31.05., Brittelma\u00dfe: Zander (Schill) 45 cm, Schleie 30 cm. Spinnfischen ist ganzj\u00e4hrig mit Einfachhaken erlaubt. Das Fliegenfischen darf nur mit der k\u00fcnstlichen Fliege ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n
Die Fischerei ist in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang gestattet (Nachtfischverbot). Es ist unbedingt erforderlich, die Gesamtfangstatistik vollst\u00e4ndig und ordnungsgem\u00e4\u00df auszuf\u00fcllen. Pro Revier darf nur eine Lizenz gel\u00f6st werden.<\/p>\n
NICHT GESTATTET: Lebender K\u00f6derfisch. Made, Wurm, etc. Verwendung von K\u00e4se. Fischen von Br\u00fccken. Jegliche Verunreinigung des Wassers bzw. des Ufers (auch durch Schuppen und Ausnehmen der Fische). Ver\u00e4nderung des Steinwurfes und der Uferbefestigungen. Besch\u00e4digungen von B\u00e4umen, Str\u00e4uchern usw. Betreten oder Befahren bzw. die Besch\u00e4digung eines eventuellen Schilf- oder Binsenbestandes. Jegliche Art von Eisfischen. Verkauf von gefangenen Fischen. Verwendung von Boilies (auch in Form von Teig) weder als K\u00f6der noch als Anf\u00fctterungs- bzw. Lockfutter. Austauschen von angeeigneten Fischen. Echolot, Fischfinder u.\u00e4. ANF\u00dcTTERN VERBOTEN!<\/p>\n
Drahtsetzkescher d\u00fcrfen nur zur H\u00e4lterung von Aalen verwendet werden. F\u00fcr die Entnahme bzw. Landung der Fische \u2013 ausgenommen Kleinfische wie Rotauge, Laube usw. \u2013 ist ein Unterf\u00e4nger zu verwenden und daher auch mitzuf\u00fchren. Ein geeigneter Hakenl\u00f6ser und Ma\u00dfband sind mitzuf\u00fchren und zu verwenden.<\/p>\n
FANGZAHLBESCHR\u00c4NKUNGEN: 20 St\u00fcck Karpfen oder Schleien, 10 St\u00fcck Raubfische wie Hechte, Zander (Schill), Welse sowie 50 St\u00fcck Salmoniden, pro Jahr. Es d\u00fcrfen pro Tag ein Raubfisch, ein Friedfisch, vier Salmoniden sowie zus\u00e4tzlich 6 St\u00fcck Wei\u00dffische, einschlie\u00dflich K\u00f6derfische, angeeignet werden.Nach Aneignung von einem Raubfisch pro Tag ist die Fischerei auf Raubfische untersagt.<\/p>\n
AUFZEICHNUNGSPFLICHT: Falls Sie sich einen der obgenannten Fische aneignen, so ist dieser Fang sofort nach der Landung und Versorgung in die betreffende Zeile auf der Fangstatistik einzutragen. Pro Zeile darf nur ein Fisch eingetragen werden. Bei Nichtaneignen mu\u00df der Fisch sofort nach dem Fang wieder r\u00fcckversetzt werden. Wenn an einem Tag, von einer Gattung der o.a. Fische, die begrenzte St\u00fcckanzahl gefangen und angeeignet wurden, ist jeder weitere gefangene Fisch dieser Art, mit der n\u00f6tigen Vorsicht, sofort r\u00fcckzuversetzen. Angeeignete Fische sind entweder abzuschlagen oder gut sichtbar im eigenen Setzkescher, Kalter usw. zu h\u00e4ltern. Geh\u00e4lterte Fische, ausgenommen K\u00f6derfische in entsprechenden K\u00f6derwannen, m\u00fcssen angeeignet werden. Unterma\u00dfige oder in der Schonzeit befindliche Fische sind nach dem Fang, mit der n\u00f6tigen Vorsicht, sofort r\u00fcckzuversetzen bzw. wenn diese so schwer verletzt sind, da\u00df ein Weiterleben nicht zu erwarten ist, sofort zu t\u00f6ten und futtergerecht zerst\u00fcckelt in das Fischwasser einzubringen. Verletzte Fische die das Brittelma\u00df haben und sich nicht in der Schonzeit befinden, m\u00fcssen angeeignet werden. Karpfen, Schleien, Hecht, Zander, Wels, Mar\u00e4nen, Salmoniden, egal welcher Herkunft, d\u00fcrfen nicht als K\u00f6derfische verwendet werden.<\/p>\n<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n