Im Jahre 2003 fertig gestellter, renaturierter, landschaftlich sehr reizvoller und sch\u00f6ner, fischreicher, Altarm in Enghagen, Gmd. Enns.<\/p>\n\n\n\n
Im Jahre 2003 fertig gestellter, renaturierter, landschaftlich sehr reizvoller und sch\u00f6ner, fischreicher, Altarm in Enghagen, Gmd. Enns.<\/p>\n\n\n\n
Lizenzausgabe erfolgt nur an Mitglieder des FV Enns<\/td><\/tr>
Preise<\/strong><\/td>
-<\/td><\/tr>
Saison<\/strong><\/td>
ganzj\u00e4hrig<\/td><\/tr>
Reviergrenzen<\/strong><\/td>
M\u00fcndung in die Donau<\/td><\/tr>
Bestimmungen<\/strong><\/td>
In der Schonzeit vom 01. Mai bis einschlie\u00dflich 31. Mai ist das Fischen nicht erlaubt. F\u00fcr Jahreslizenzbesitzer sind zwei Fischtage pro Woche gestattet. Es besteht sofortige Eintragungspflicht betr. d. Fischtage, sowie gefangener und geh\u00e4lterter Fische. Die Abgabe der Fangstatistik ist unbedingte Voraussetzung f\u00fcr die Ausstellung einer weiteren Lizenz. Das Fischen vom Boot aus ist verboten. Erlaubt ist das Fischen mit zwei Stangen mit je einem Einzelhaken. Das Anf\u00fcttern ist verboten, die Futterspirale und die \u201eEisbombe\" sind jedoch erlaubt. Geh\u00e4lterte Fische d\u00fcrfen nicht ausgetauscht werden. Das \u201eFischen auf Raubfische\" ist - mit der entsprechenden Lizenz - vom 01. Juni bis einschlie\u00dflich 31. Dezember erlaubt. Die Verwendung von Drillingen ist nur beim Spinnfischen erlaubt. Generelles Spinnfischverbot bis 01. Juni des lfd. Jahres.\n
<\/p>\n
Im Schongebiet ist das Fischen ganzj\u00e4hrig nicht gestattet. Das Ufer im Bereich des Schongebietes - siehe blg. Karte \u2013 sollte nach M\u00f6glichkeit nicht betreten werden. Das Schongebiet ist mit Tafeln mit Aufschrift \"Schongebiet\" gekennzeichnet. Nachtfischen ist vom 01. Juli bis 31. Dezember nur unter Verwendung einer Positionslampe erlaubt.<\/p>\n
Unter den Begriff \u201eEdelfisch\" im Sinne dieser Bestimmungen fallen der Karpfen, der Hecht, der Zander, die Aalrutte und der Wels. Unter den Begriff \u201eRaubfisch\" im Sinne dieser Bestimmungen fallen der Hecht, der Zander und der Wels. Unter den Begriff \u201esonstige Fische\" im Sinne dieser Bestimmungen fallen alle oben nicht angef\u00fchrten Fischarten wie z. B. Forelle, Barsch, Aal, Schied, Wei\u00dffische usw.<\/p>\n
Die vorstehenden Bestimmungen wurden mit der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde abgesprochen und in der Vorstandssitzung v. 29.10.2003 einstimmig beschlossen. An den Ufern wurden mit nicht unbetr\u00e4chtlichem Aufwand Initialpflanzungen durchgef\u00fchrt. Diese Pflanzen sollen den Fischen u.a. Tieren Laich- und Nistm\u00f6glichkeiten, Unterstand und Versteckm\u00f6glichkeiten bieten. Nehmen sie bitte R\u00fccksicht auf diese Pflanzungen. Es gibt gen\u00fcgend nicht bepflanzte Fl\u00e4chen dazwischen, die zum Fischen hervorragend geeignet sind. Alle Mitglieder werden in diesem Sinne um strikte Einhaltung der Bestimmungen und um \u201eschonenden Umgang\u201c mit unserem Naturjuwel \u201eHambergeraltarm\u201c ersucht.<\/p>\n
Mitfischen von Kindern im Hambergeraltarm: Lt. Beschluss in der Vorstandssitzung vom 15.01.2007 k\u00f6nnen Kinder bis 15 Jahre kostenlos mit einem Elternteil \"mitfischen\". Die H\u00f6chstanzahl der Angelruten, sowie der \"H\u00f6chstausfang pro Tag\" und der \"Maximalausfang\" f\u00fcr das lgd. Jahr d\u00fcrfen nicht \u00fcberschritten werden. Das Kind muss in der Lizenz des Mitgliedes (Elternteil) eingetragen sein.<\/p>\n
Brittelma\u00dfe<\/strong>: Hecht: 60 cm Karpfen: 40 cm Zander: 45 cm Wels: 90 cm<\/p>\n
Alle anderen Fische Brittelma\u00dfe lt. o\u00f6. Fischerb\u00fcchl!<\/p>\n
Besonderes<\/strong>: Es steht lediglich eine sehr beschr\u00e4nkte Anzahl von Lizenzen zur Verf\u00fcgung! Daher erfolgt eine Lizenzabgabe nur an Mitglieder!<\/p>\n<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n
Lizenzausgabe erfolgt nur an Mitglieder des FV Enns<\/td><\/tr>
Preise<\/strong><\/td>
-<\/td><\/tr>
Saison<\/strong><\/td>
ganzj\u00e4hrig<\/td><\/tr>
Reviergrenzen<\/strong><\/td>
M\u00fcndung in die Donau<\/td><\/tr>
Bestimmungen<\/strong><\/td>
In der Schonzeit vom 01. Mai bis einschlie\u00dflich 31. Mai ist das Fischen nicht erlaubt. F\u00fcr Jahreslizenzbesitzer sind zwei Fischtage pro Woche gestattet. Es besteht sofortige Eintragungspflicht betr. d. Fischtage, sowie gefangener und geh\u00e4lterter Fische. Die Abgabe der Fangstatistik ist unbedingte Voraussetzung f\u00fcr die Ausstellung einer weiteren Lizenz. Das Fischen vom Boot aus ist verboten. Erlaubt ist das Fischen mit zwei Stangen mit je einem Einzelhaken. Das Anf\u00fcttern ist verboten, die Futterspirale und die \u201eEisbombe\" sind jedoch erlaubt. Geh\u00e4lterte Fische d\u00fcrfen nicht ausgetauscht werden. Das \u201eFischen auf Raubfische\" ist - mit der entsprechenden Lizenz - vom 01. Juni bis einschlie\u00dflich 31. Dezember erlaubt. Die Verwendung von Drillingen ist nur beim Spinnfischen erlaubt. Generelles Spinnfischverbot bis 01. Juni des lfd. Jahres.\n
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Im Schongebiet ist das Fischen ganzj\u00e4hrig nicht gestattet. Das Ufer im Bereich des Schongebietes - siehe blg. Karte \u2013 sollte nach M\u00f6glichkeit nicht betreten werden. Das Schongebiet ist mit Tafeln mit Aufschrift \"Schongebiet\" gekennzeichnet. Nachtfischen ist vom 01. Juli bis 31. Dezember nur unter Verwendung einer Positionslampe erlaubt.<\/p>\n
Unter den Begriff \u201eEdelfisch\" im Sinne dieser Bestimmungen fallen der Karpfen, der Hecht, der Zander, die Aalrutte und der Wels. Unter den Begriff \u201eRaubfisch\" im Sinne dieser Bestimmungen fallen der Hecht, der Zander und der Wels. Unter den Begriff \u201esonstige Fische\" im Sinne dieser Bestimmungen fallen alle oben nicht angef\u00fchrten Fischarten wie z. B. Forelle, Barsch, Aal, Schied, Wei\u00dffische usw.<\/p>\n
Die vorstehenden Bestimmungen wurden mit der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde abgesprochen und in der Vorstandssitzung v. 29.10.2003 einstimmig beschlossen. An den Ufern wurden mit nicht unbetr\u00e4chtlichem Aufwand Initialpflanzungen durchgef\u00fchrt. Diese Pflanzen sollen den Fischen u.a. Tieren Laich- und Nistm\u00f6glichkeiten, Unterstand und Versteckm\u00f6glichkeiten bieten. Nehmen sie bitte R\u00fccksicht auf diese Pflanzungen. Es gibt gen\u00fcgend nicht bepflanzte Fl\u00e4chen dazwischen, die zum Fischen hervorragend geeignet sind. Alle Mitglieder werden in diesem Sinne um strikte Einhaltung der Bestimmungen und um \u201eschonenden Umgang\u201c mit unserem Naturjuwel \u201eHambergeraltarm\u201c ersucht.<\/p>\n
Mitfischen von Kindern im Hambergeraltarm: Lt. Beschluss in der Vorstandssitzung vom 15.01.2007 k\u00f6nnen Kinder bis 15 Jahre kostenlos mit einem Elternteil \"mitfischen\". Die H\u00f6chstanzahl der Angelruten, sowie der \"H\u00f6chstausfang pro Tag\" und der \"Maximalausfang\" f\u00fcr das lgd. Jahr d\u00fcrfen nicht \u00fcberschritten werden. Das Kind muss in der Lizenz des Mitgliedes (Elternteil) eingetragen sein.<\/p>\n
Brittelma\u00dfe<\/strong>: Hecht: 60 cm Karpfen: 40 cm Zander: 45 cm Wels: 90 cm<\/p>\n
Alle anderen Fische Brittelma\u00dfe lt. o\u00f6. Fischerb\u00fcchl!<\/p>\n
Besonderes<\/strong>: Es steht lediglich eine sehr beschr\u00e4nkte Anzahl von Lizenzen zur Verf\u00fcgung! Daher erfolgt eine Lizenzabgabe nur an Mitglieder!<\/p>\n<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n
Es handelt sich um ein\u00a0 landschaftlich\u00a0 sch\u00f6nes Gew\u00e4sser in der offenen Donau bei\u00a0 Enns,\u00a0 Bezirk Linz-Land, O\u00d6, sowie Mauthausen und Langenstein, Bezirk Perg, O\u00d6, mit\u00a0 Nebenarmen (Mitterwasser und Gusen)<\/p>\n\n\n\n
Lizenzausgabe erfolgt nur an Mitglieder des FV Enns<\/td><\/tr>
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Saison<\/strong><\/td>
ganzj\u00e4hrig<\/td><\/tr>
Reviergrenzen<\/strong><\/td>
M\u00fcndung in die Donau<\/td><\/tr>
Bestimmungen<\/strong><\/td>
In der Schonzeit vom 01. Mai bis einschlie\u00dflich 31. Mai ist das Fischen nicht erlaubt. F\u00fcr Jahreslizenzbesitzer sind zwei Fischtage pro Woche gestattet. Es besteht sofortige Eintragungspflicht betr. d. Fischtage, sowie gefangener und geh\u00e4lterter Fische. Die Abgabe der Fangstatistik ist unbedingte Voraussetzung f\u00fcr die Ausstellung einer weiteren Lizenz. Das Fischen vom Boot aus ist verboten. Erlaubt ist das Fischen mit zwei Stangen mit je einem Einzelhaken. Das Anf\u00fcttern ist verboten, die Futterspirale und die \u201eEisbombe\" sind jedoch erlaubt. Geh\u00e4lterte Fische d\u00fcrfen nicht ausgetauscht werden. Das \u201eFischen auf Raubfische\" ist - mit der entsprechenden Lizenz - vom 01. Juni bis einschlie\u00dflich 31. Dezember erlaubt. Die Verwendung von Drillingen ist nur beim Spinnfischen erlaubt. Generelles Spinnfischverbot bis 01. Juni des lfd. Jahres.\n
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Im Schongebiet ist das Fischen ganzj\u00e4hrig nicht gestattet. Das Ufer im Bereich des Schongebietes - siehe blg. Karte \u2013 sollte nach M\u00f6glichkeit nicht betreten werden. Das Schongebiet ist mit Tafeln mit Aufschrift \"Schongebiet\" gekennzeichnet. Nachtfischen ist vom 01. Juli bis 31. Dezember nur unter Verwendung einer Positionslampe erlaubt.<\/p>\n
Unter den Begriff \u201eEdelfisch\" im Sinne dieser Bestimmungen fallen der Karpfen, der Hecht, der Zander, die Aalrutte und der Wels.